Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt das Werbe- und sonstige Marktverhalten von Unternehmen. Unlauterer Wettbewerb ist nicht zulässig. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob eine Werbemaßnahme noch zulässig ist oder bereits die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschritten hat.

Unsere Rechtsanwälte, die im Wettbewerbsrecht tätig sind, haben Erfahrung aus den meisten Branchen und kennen die Grenzlinien, die zwischen erlaubter Werbung und unlauterem Wettbewerb gezogen sind. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung und Bewertung von Produktgestaltungen und von Werbe- und Marktkampagnen. Weiterhin vertreten wir unsere Unternehmen in Abmahnungsverfahren sowie in Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren.