Urheberrecht

Das Urheberrecht ist neben den gewerblichen Schutzrechten die zweite Säule des Rechts des geistigen Eigentums. Das Urheberrecht schützt die Ergebnisse persönlicher schöpferischer Leistung wie beispielsweise Texte, Werke der Musik, der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks sowie Computerprogramme.

Wir beraten Unternehmen und Autoren in sämtlichen urheberechtlichen Fragen und vertreten unsere Mandanten in allen streitigen Verfahren über Urheberrechte. Unsere Rechtsanwälte in diesem Bereich haben eine langjährige Erfahrung mit dem Schutz von schöpferischen Leistungen und gehören zu den besten Rechtsanwälten in Norwegen in diesem Rechtsgebiet.