Öffentliches Vergaberecht
Der öffentliche Sektor in Norwegen erwirbt jedes Jahr in einem ganz erheblichen Maß Dienstleistungen, Anlagen und andere Waren und bietet dadurch auch für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beachtliche Geschäftschancen. Die Vergabe derartiger Aufträge ist in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Vergaberecht durchzuführen. Die Vorgaben des Vergaberechts sind sowohl durch den Auftraggeber, also den Staat, die jeweilige Gemeinde und alle anderen staatlichen Körperschaften und Anstalten, als auch durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Grette ist im öffentlichen Vergaberecht traditionell sehr stark engagiert. Unsere Rechtsanwälte aus dem öffentlichen Vergaberecht betreuen ständig Vergabeverfahren sowohl auf Seiten von Auftraggebern als auch auf Seiten von Auftragnehmern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten im Falle von Klagen gegen eine Vergabe an Wettbewerber und im Falle von Klagen auf Schadensersatz. In all diesen Bereichen haben wir eine langjährige Erfahrung und Beratungspraxis.