Kartellrecht

Das Kartellrecht regelt die Fragen, die sich beim Zusammenschluss von Unternehmen und bei der Zusammenarbeit von Unternehmen gleicher oder vor- oder nachgelagerter Wirtschaftsstufen wie beispielsweise dem Vertrieb stellen können. Verstöße gegen kartellrechtliche Verbote können durch Bußgelder und Strafmaßnahmen empfindlich sanktioniert werden.

Unsere Rechtsanwälte, die im Gebiet des Kartellrechts tätig sind, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung der kartellrechtlichen Regeln. Wir beraten Unternehmen aus allen Branchen bei allen kartellrechtlichen Fragen aus dem norwegischen und dem europäischen Kartellrecht und erstellen bei Unternehmensübernahmen und -fusionen die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Verfahren, in denen sie sich gegen einen Zusammenschluss dritter Unternehmen wenden, sowie in kartellrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren als auch in Missbrauchs- und Untersagungsverfahren.