Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht regelt zum einen die Abwicklung von Gesellschaften, deren Fortführung aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Zum anderen sieht das norwegische Insolvenzrecht Möglichkeiten vor, Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen zu sanieren.
Wir vertreten Unternehmen, Banken und andere Finanzinstitutionen sowie andere Gläubiger im Rahmen insolvenzrechtlicher Maßnahmen und dabei insbesondere bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Forderungen. Daneben werden unsere Rechtsanwälte mit langjähriger insolvenzrechtlicher Erfahrung regelmäßig zu Insolvenzverwaltern bestellt. Wir kennen daher beide Seiten der Insolvenz und können auf diese Weise Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Falle der Insolvenz ihrer norwegischen Geschäftspartner gezielt unterstützen. Ein häufig wiederkehrendes Problem im Rahmen der Insolvenz eines norwegischen Geschäftspartners ist die Frage der Durchsetzung eines deutschen Eigentumsvorbehalt und anderer Rechtsinstitute, die in der norwegischen Rechtsordnung nicht bekannt sind. Auch bei diesen Fragestellungen helfen wir unsere Mandanten.