Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist die Grundlage nahezu jeder unternehmerischen Tätigkeit. Es gibt die Organisationsformen vor, in denen sich ein Unternehmen gründen kann, und bestimmt einen wesentlichen Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer das Unternehmen geführt wird.

Wir beraten sowohl im Kapital- als auch im Personengesellschaftsrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl der für ihr Unternehmen richtigen Gesellschaftsform, bei der Gründung der Gesellschaft und bei allen Fragen aus der laufenden Verwaltung der Gesellschaft. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei Kapitalerhöhungen sowie bei umwandlungsrechtlichen und allen anderen gesellschaftsrechtlichen Transaktionen. Aus unserer täglichen Beratungspraxis kennen wir die Unterschiede, die zwischen dem norwegischen und insbesondere dem deutschen Gesellschaftsrecht bestehen, und können daher unsere Mandanten im Vorfeld auf typische Probleme hinweisen und entsprechende Lösungen anbieten.