Bau- und Werkvertragsrecht

Das Bau- und Werkvertragsrecht ist in Norwegen mit Ausnahme einiger Verbraucherschutzgesetze nicht kodifiziert. Insbesondere fehlt für Projektverträge, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, über die allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsätze hinausgehend jegliche gesetzliche Grundlage.

In der Bau- und Anlagenbranche wird daher sehr stark mit standardisierten Vertragswerken, den Norwegischen Standardverträgen (NS) und den Norwegischen Fabrikationsverträgen (NF), gearbeitet. Diese Standardverträge decken die werkvertraglichen Bestimmungen, die in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben sind, ab und sind im Übrigen mit den bauvertraglichen Bestimmungen der aus Deutschland bekannten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), vergleichbar. Unsere Rechtsanwälte kennen die komplexen Strukturen der Standardverträge und können unsere Mandanten daher bei deren Verhandlung und Durchsetzung sicher begleiten.