10.10.2011
An die Stelle des aus dem deutschen Recht bekannten Eigentumsvorbehalts treten in Norwegen die Pfandrechte. Sie können an den verkauften Waren sowie an dem Warenlager und an der Betriebseinrichtung des Käufers bestellt werden. Allerdings unterliegen sie bestimmten Voraussetzungen, deren Nichterfüllung zur Unwirksamkeit der Pfandrechte führt.