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Zwangsvollstreckung aus deutschen Urteilen in Norwegen

01.10.2008

Dr. Roland Mörsdorf und Christoph Morck in Connect 5/2008

Grundsätzlich kann aus deutschen Urteilen in Norwegen die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten. So muss beispielsweise das deutsche Urteil zunächst in Norwegen anerkannt werden.

Zwangsvollstreckung aus deutschen Urteilen in Norwegen 

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