Zwangsvollstreckung aus deutschen Urteilen in Norwegen
01.10.2008
Dr. Roland Mörsdorf und Christoph Morck in Connect 5/2008
Grundsätzlich kann aus deutschen Urteilen in Norwegen die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten. So muss beispielsweise das deutsche Urteil zunächst in Norwegen anerkannt werden.
Zwangsvollstreckung aus deutschen Urteilen in Norwegen