Personengesellschaften nach deutschem und norwegischem Recht
01.12.2010
Dr. Roland Mörsdorf in Connect 4/2010
Sowohl das deutsche als auch das norwegische Recht kennen neben den Kapitalgesellschaften als weitere Gesellschaftsform die Personengesellschaften. Der wesentliche Unterschied zu den Kapitalgesellschaften besteht darin, dass die Gesellschafter der Personengesellschaften für deren Verbindlichkeiten grundsätzlich persönlich haften.
Personengesellschaften nach deutschem und norwegischem Recht