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Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsmittel in Norwegen

15.05.2009

Dr. Roland Mörsdorf und Christoph Morck im Internationalen Rechtsverkehr 1/2009

Der Eigentumsvorbehalt ist im deutschen Recht ein allgemein anerkanntes und weit verbreitetes Sicherungsmittel. Im norwegischen Recht hingegen ist der Eigentumsvorbehalt unbekannt. Dies führt dazu, dass ein nach deutschem Recht vereinbarter Eigentumsvorbehalt dem Verkäufer in Norwegen keine hinreichende Sicherheit für seinen Kaufpreiszahlungsanspruch vermittelt. Aus diesem Grunde stellt sich die Frage nach anderen Sicherungsmitteln.

Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsmittel in Norwegen

 

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