Forum
Christoph Morck Christoph Morck Senior Attorney / Rechtsanwalt und Advokat

Mindestlohn auf norwegischen Baustellen

06.02.2007

Rechtsanwalt Christoph Morck in Connect 2/2007

Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 sind auf norwegischen Baustellen Mindestlohnsätze zu zahlen. Dies beruht auf einer Entscheidung des norwegischen staatlichen Tarifausschusses (tariffnemnda) im November 2006, in der die tariflichen Mindestlohnregelungen in der Bauarbeiterbranche für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die Mindestlohnsätze liegen bei

  • 132,25 NOK für Fachkräfte,
  • 118 NOK für Hilfskräfte ohne Branchenerfahrung und
  • 123 NOK für Hilfskräfte mit mindestens einem Jahr Branchenerfahrung.

Zu beachten ist auch die vom Gesetz abweichende Überstundenregelung. Arbeitszeit, die über die Regelarbeitszeit hinausgeht, ist mit einem 50%igen Zuschlag zum Regelgehalt zu vergüten. Für Überstunden, die zwischen 21.00 und 06.00 Uhr anfallen sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit, ist ein 100%iger Zuschlag zu zahlen. Hinsichtlich der Überstundenberechnung per Jahr gelten dahingegen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll.

Diskutiert wurde auch die Einführung einer allgemeinverbindlich geltenden 37,5 Stundenwoche, so wie sie in der Tarifvereinbarung für die Bauarbeiterbranche 2006-2008 (fellesoverenskomst for byggfag 2006-2008) geregelt ist. Hierfür fand sich allerdings keine Mehrheit im Tarifausschuss. Ein richtige Bestimmung der auf der jeweiligen Baustelle gültigen Regelarbeitszeit bleibt nach der Entscheidung des Tarifausschusses weiter eine komplizierte Angelegenheit. In der Praxis haben wir im Wesentlichen zwei Regelarbeitszeiten in der Baubranche zu beachten:

  • Die 40-Stundenwoche als gesetzliche Regelarbeitszeit und
  • die 37,5-Stundenwoche für Unternehmen, die der Tarifvereinbarung für die Bauarbeiterbanche 2006-2008 unterfallen; für Elektriker, die auf Baustellen in den Regionen Oslo und Akershus tätig sind (allgemeinverbindlich geregelte Tarifvereinbarung für Elektriker, landsoverenskomst for elektrofagene); und für Arbeiter, die auf petrochemischen Anlagen entlang der Küste tätig sind, auf denen der sogenannte Werkstättentarifvertrag anwendbar ist (verkstedsoverenskomst). Zu erwähnen ist, dass hinsichtlich einiger dieser Ausnahmen auch andere Lohnregelungen zu beachten sind.

Diese Gesetzesänderung zielt insbesondere auf die Schaffung gleichwertiger Arbeitsbedingungen für nach Norwegen entsandte ausländische Bauarbeiter ab. Gerade unter den osteuropäischen Bauarbeitern wurden nach jüngsten Untersuchungen Stundengehälter bezahlt, die weit unter den oben genannten Mindestlohnsätzen lagen. Mit dem neuen Regelwerk wurden den norwegischen Arbeitsschutzbehörden (arbeidstilsynet) zugleich Maßnahmen an die Hand gegeben, um besser und effektiver Kontrollen auf Baustellen durchführen und die neuen Bestimmungen durchsetzen zu können.

Mindestlohn auf norwegischen Baustellen

 

Tätigkeitsbereiche: